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625 Jahre Wildenbruch im Jahre 2000

625 Jahre Wildenbruch - Wappen

Im Vertrag von Fürstenwalde (1373) war es Kaiser Karl IV. gelungen, die Mark Brandenburg wieder in den Besitz seines Herrscherhauses, der Luxemburger, zu bringen. Zu seinen ersten Regierungshandlungen gehört die Anordnungen, ein Landbuch anzufertigen, um die Besitz- und Finanzverhältnisse der Mark, die während der zuvor währenden Wittelsbacher Herrschaft in Unordnung gebracht waren, zu ordnen und einen Überblick über alle damals zur Mark gehörenden Schlösser, Städte und Dörfer nach ihrer Größe den Besitzverhältnissen, Abgaben und Leistungen zu erhalten und so die Steuerkraft des Landes sicher zu ermitteln. In dem 1375 fertiggestellten Landbuch wird eine Vielzahl von märkischen Ortschaften erstmals urkundlich erwähnt, darunter auf den Seiten CXCI und CXII  "Wildenbruke".

Nach Dr. W. Künzel  1986

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